Sachsengrund-Immobilien Freiberg
Maklerbüro Andreas Brautzsch
WEG Verwaltung
Maklerbüro Andreas Brautzsch
Kesselgasse 1a
09599 Freiberg
Tel: 03731-23246
Leistungsverzeichnis im Rahmen der WEG-
Verwaltung
Die Aufgaben und Befugnisse des WEG-
Verwalters sind insbesondere in den § 27 und § 28
des WEG festgelegt. Die Grundleistungen sichern
der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte
Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu.
Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten,
pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
1. Übernahme der WEG-Unterlagen, Erfassen
der Stammdaten
2. Anmeldung bei Versorgern, Dienstleistern
und Versicherung
Beinhaltet die Prüfung der Verträge und
Leistungen, ggf. Einholung von
Alternativangeboten
3. Führen von Bankkonten/Zahlungsverkehr/
Buchführung/ Aufbewahrung der Unterlagen
Die Konten werden auf den WEG-Namen geführt.
Rechnungsprüfung und Überwachung der
Hausgeldzahlungen, sowie übersichtlich geführte
elektronische Buchhaltung. Abrechnung von
Hausgeld- und Rücklagenkonten.
4. Wirtschaftsplan
Aufstellen des Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten/
Einnahmeart, in Form von Gesamt- und
Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je
Sonder-/ Teileigentum.
5. Rechnungslegung/ Jahresabrechnung
Erstellen der jährlichen Abrechnung über die
tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben und
Vorbereitung der Heizkostenabrechnung.
Belegprüfung und Einsicht in die Unterlagen der
Abrechnung stehen allen Eigentümern und
Mietern zur Verfügung.
6. Instandhaltung des
Gemeinschaftseigentums
Kontrollgänge in der Liegenschaft. Die
Beauftragung durch Fachleute zur Inspektion des
Gemeinschaftseigentums. Veranlassen der
Reparaturen und Rechnungskontrolle bei
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
lt. Vertrag.
7. Eigentümerversammlung + Niederschrift
Durchführung der Eigentümerversammlung mit
den entsprechenden Vorbereitungsarbeiten
(Abstimmung Termin, Tagesordnung, Tagungsort
mit dem Beirat). Die Versammlung wird vom
Verwalter geführt und eine ordnungsgemäße
Niederschrift erstellt.
8. Rechtliche Vertretung der
Eigentümergemeinschaft
Beratung der Eigentümer im Rahmen der
ordnungsgemäßen WEG- Verwaltung. Einleiten
von Maßnahmen die zur Wahrung einer Frist oder
zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils
erforderlich sind. Insbesondere Vertretung der
Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten.
9. Versicherung der Hausverwaltung
Zur Absicherung der Eigentümergemeinschaft
verpflichtet sich die Hausverwaltung folgende
Versicherungen für die Vertragsdauer
abzuschließen:
•
Betriebshaftpflichtversicherung
•
Vermögensversicherung