Gebaüde Kesselgasse 1a, das Domizil von Sachsengrund Immobilien Freiberg

Sachsengrund-Immobilien Freiberg

Maklerbüro Andreas Brautzsch

WEG Verwaltung

Maklerbüro Andreas Brautzsch Kesselgasse 1a 09599 Freiberg Tel: 03731-23246
Immowelt-Partner Sachsengrund Immobilien Maklerbüro A. Brautzsch

Leistungsverzeichnis im Rahmen der WEG-Verwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des WEG- Verwalters sind insbesondere in den § 27 und § 28 des WEG festgelegt. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

1. Übernahme der WEG-Unterlagen, Erfassen der Stammdaten

2. Anmeldung bei Versorgern, Dienstleistern und Versicherung

Beinhaltet die Prüfung der Verträge und Leistungen, ggf. Einholung von Alternativangeboten

3. Führen von Bankkonten/Zahlungsverkehr/ Buchführung/ Aufbewahrung der Unterlagen

Die Konten werden auf den WEG-Namen geführt. Rechnungsprüfung und Überwachung der Hausgeldzahlungen, sowie übersichtlich geführte elektronische Buchhaltung. Abrechnung von Hausgeld- und Rücklagenkonten.

4. Wirtschaftsplan

Aufstellen des Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten/ Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum.

5. Rechnungslegung/ Jahresabrechnung

Erstellen der jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben und Vorbereitung der Heizkostenabrechnung. Belegprüfung und Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung stehen allen Eigentümern und Mietern zur Verfügung.

6. Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Kontrollgänge in der Liegenschaft. Die Beauftragung durch Fachleute zur Inspektion des Gemeinschaftseigentums. Veranlassen der Reparaturen und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen lt. Vertrag.

7. Eigentümerversammlung + Niederschrift

Durchführung der Eigentümerversammlung mit den entsprechenden Vorbereitungsarbeiten (Abstimmung Termin, Tagesordnung, Tagungsort mit dem Beirat). Die Versammlung wird vom Verwalter geführt und eine ordnungsgemäße Niederschrift erstellt.

8. Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft

Beratung der Eigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen WEG- Verwaltung. Einleiten von Maßnahmen die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind. Insbesondere Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten.

9. Versicherung der Hausverwaltung

Zur Absicherung der Eigentümergemeinschaft verpflichtet sich die Hausverwaltung folgende Versicherungen für die Vertragsdauer abzuschließen: Betriebshaftpflichtversicherung Vermögensversicherung
Gebaüde Kesselgasse 1a, das Domizil von Sachsengrund Immobilien Freiberg

Sachsengrund-Immobilien Freiberg

Maklerbüro Andreas Brautzsch

WEG Verwaltung

Maklerbüro Andreas Brautzsch Kesselgasse 1a 09599 Freiberg Tel: 03731-23246

Leistungsverzeichnis im Rahmen der WEG-

Verwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des WEG- Verwalters sind insbesondere in den § 27 und § 28 des WEG festgelegt. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

1. Übernahme der WEG-Unterlagen, Erfassen

der Stammdaten

2. Anmeldung bei Versorgern, Dienstleistern

und Versicherung

Beinhaltet die Prüfung der Verträge und Leistungen, ggf. Einholung von Alternativangeboten

3. Führen von Bankkonten/Zahlungsverkehr/

Buchführung/ Aufbewahrung der Unterlagen

Die Konten werden auf den WEG-Namen geführt. Rechnungsprüfung und Überwachung der Hausgeldzahlungen, sowie übersichtlich geführte elektronische Buchhaltung. Abrechnung von Hausgeld- und Rücklagenkonten.

4. Wirtschaftsplan

Aufstellen des Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten/ Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum.

5. Rechnungslegung/ Jahresabrechnung

Erstellen der jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben und Vorbereitung der Heizkostenabrechnung. Belegprüfung und Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung stehen allen Eigentümern und Mietern zur Verfügung.

6. Instandhaltung des

Gemeinschaftseigentums

Kontrollgänge in der Liegenschaft. Die Beauftragung durch Fachleute zur Inspektion des Gemeinschaftseigentums. Veranlassen der Reparaturen und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen lt. Vertrag.

7. Eigentümerversammlung + Niederschrift

Durchführung der Eigentümerversammlung mit den entsprechenden Vorbereitungsarbeiten (Abstimmung Termin, Tagesordnung, Tagungsort mit dem Beirat). Die Versammlung wird vom Verwalter geführt und eine ordnungsgemäße Niederschrift erstellt.

8. Rechtliche Vertretung der

Eigentümergemeinschaft

Beratung der Eigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen WEG- Verwaltung. Einleiten von Maßnahmen die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind. Insbesondere Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten.

9. Versicherung der Hausverwaltung

Zur Absicherung der Eigentümergemeinschaft verpflichtet sich die Hausverwaltung folgende Versicherungen für die Vertragsdauer abzuschließen: Betriebshaftpflichtversicherung Vermögensversicherung